Wettbewerbsgesetz Nr. 124/2017
Im Sinne des Art. 1, Absatz 125, Gesetz 124/2017 werden im Folgenden die erhaltenen Zuschüsse und Beiträge als Download angeführt:
Das Erläuterungsschreiben des Arbeits- und Sozialministeriums präzisiert, dass sich diese Pflicht an alle No-Profit-Organisationen richtet, welche im Vorjahr (01.01.2022 – 31.12.2022) finanzielle Zuwendungen jeglicher Art, welche jedoch nicht allgemeinen Charakter haben oder die Zahlung von Leistungen beinhalten, in Höhe von über 10.000 Euro u.a. von öffentlichen Verwaltungen (Art 1, Absatz 2 Legislativ-dekret Nr. 165 vom 30. März 2001) erhalten haben.
Die Pflicht zur Bekanntgabe muss in den vorgeschriebenen Formen innerhalb 30. Juni des Folgejahres erfolgen.
Das Erläuterungsschreiben des Arbeits- und Sozialministeriums präzisiert, dass sich diese Pflicht an alle No-Profit-Organisationen richtet, welche im Vorjahr (01.01.2022 – 31.12.2022) finanzielle Zuwendungen jeglicher Art, welche jedoch nicht allgemeinen Charakter haben oder die Zahlung von Leistungen beinhalten, in Höhe von über 10.000 Euro u.a. von öffentlichen Verwaltungen (Art 1, Absatz 2 Legislativ-dekret Nr. 165 vom 30. März 2001) erhalten haben.
Die Pflicht zur Bekanntgabe muss in den vorgeschriebenen Formen innerhalb 30. Juni des Folgejahres erfolgen.
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